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AGB`s - Flying Camera

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AGB`s


Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Flying-Camera, vertreten durch Hans Josef Brüstle

Auf dem Radacker 24, 50389 Wesseling.

1. Allgemein
Die nun folgenden Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Angebote, Dienstleistungen, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungs- und Urheberrechten durch die von Hans Josef Brüstle vertretene Firma Flying-Camera. Bedingungen und Sondervereinbarungen, die abweichen, müssen stets in schriftlicher Form bestätigt werden. Soweit angeboten und beauftragt werden durch die Lieferung des Fotomaterials die Nutzungsrechte am Werk übertragen. Das Urheberrecht bleibt immer der Firma Flying-Camera vorbehalten, wenn es nicht anders im Vorhinein schriftlich vereinbart wurde. Wenn diesen AGB nicht umgehend vor Auftragserteilung widersprochen wird, gelten sie mir der Auftragserteilung als vereinbart.

2. Lieferzeit
Sowohl die Herstellung von Luftbildaufnahmen und Videoflügen als auch die Wärmebildflüge sind durch Bewölkung, Luftfeuchtigkeit, Regen, Schnee und Sonnenstand wetterabhängig. Somit kann der vom Kunden gewünschte Aufnahmezeitpunkt berücksichtigt werden, jedoch ist eine Einhaltung des Termins von Seite der Firma Flying-Camera  auf Grund von Wetterverhältnissen nicht garantiert. Sich daraus ergebende Lieferverzögerungen gelten als vereinbart. Die maximale Lieferzeit beträgt 8 Wochen, nach diesen 8 Wochen hat der Auftraggeber ein außerordentliches Rücktrittsrecht. Dieser Rücktritt muss unverzüglich vom Auftraggeber angezeigt werden, sonst wird er nicht anerkannt.

Fest vereinbarte Lieferzeit und/oder Aufnahmezeitpunkt haben Fix-Vertragcharakter und begründen im Falle des Nichteinhaltens durch der Firma Flying-Camera ein außerordentliches Rücktrittsrecht des Auftraggebers. Dies ist spätestens 2 Wochen nach Verzug schriftlich anzuzeigen.

3. Versand
Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung trägt der Auftraggeber. Die Art der Versandmethode und des Frachtführers wird durch die Firma Flying-Camera ausgewählt, jegliches Foto- bzw. Videomaterial wird grundsätzlich versichert versendet. Beschädigungen der gelieferten Ware muss unverzüglich durch den Auftraggeber bzw. Empfänger an die Zuständigen Frachtführer und die Firma Flying-Camera  angezeigt werden.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber versichert ausdrücklich alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, so ist der Auftraggeber hierfür vollumfänglich haftbar.

5. Haftung und Nutzungsrechte
Wie vereinbart und bestellt wird das einfache Nutzungsrecht am Bildmaterial erworben. Die Überlassung der ausschließlichen Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Firma Flying-Camera darf in jedem Fall die Bilder für Werbung und Präsentation und den eigenen Internetauftritt unbegrenzt benutzen, zudem sind die Nutzungsrechte zeitlich unbegrenzt und weltweit gewährt. Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form und sind eventuell gesondert kostenpflichtig. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, ein Verstoß hiergegen wird mit einem Mindestersatzbetrag in Höhe des dreifachen Auftragshonorars belangt. Weitere Forderungen gegen Dritte bleiben hiervon unberührt. Die Firma Flying-Camera haftet nicht für Schäden irgendwelcher Art, die sich aus der Nutzung unseres Materials ergeben sollte. Der Auftraggeber, bzw. der für das jeweilige Druckwerk Verantwortliche trägt in jedem Fall die Verantwortung selbst. Bei Falschlieferung oder nicht termingerechter Lieferung unsererseits sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Der Rücktrittsanspruch bleibt hiervon unberührt. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).  

6. Zahlungsbedingungen und Gerichtsstand
Die Rechnungen der Firma Flying-Camera sind stets ohne Abzug sofort zu bezahlen, falls nicht fristgerecht gezahlt wird, so können Mahngebühren erhoben werden. Erst nach Bezahlung der Rechnung dürfen die Nutzungsrechte der Bilder vom Auftraggeber wahrgenommen werden. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bonn Auch bei der Auslieferung ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

7. Urhebervermerk
Jede Nutzung und Veröffentlichung des Foto-und Videomaterials der Firma Flying-Camera darf nur mit dem Urheberrechtsvermerk Copyright by  „flying-camera.eu“ zusammen mit dem Aufnahmedatum erfolgen. Der Quellennachweis hat so zu erfolgen, dass eine einwandfreie Identifizierung möglich ist und auch kein Zweifel an der Zuordnung von Foto und Nachweis entsteht, bei Unterlassung erhöht sich das Auftragshonorar um 100%. Der Nutzer hat der Firma Flying-Camera, von aus Unterlassung des Urheberrechtsvermerkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Besteller unseres Fotomaterials ist verpflichtet, soweit die Vorlagen für Druckwerke benutzt werden, ein vollständiges Belegexemplar kostenlos zu liefern. Die Auflagenhöhe des Druckwerks ist anzuzeigen. Es gilt das Urheberrechtsgesetz (UrhG).

der Firma Flying-Camera,vertreten

durch Hans Josef Brüstle

01.01.2011

 
 
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